Jemand hat ein schönes Foto deines Produkts gepostet. Es wirkt selbstverständlich, dass du es teilen darfst — es geht ja um dich. Es ist trotzdem ihr Foto.
Was die Nennung leistet und was nicht
Die Urheberin zu nennen ist richtig — und keine Erlaubnis. Das Urheberrecht liegt ab dem Auslösen bei der Person, die ausgelöst hat, und „im Internet gefunden, Quelle genannt“ war nirgends je eine Verteidigung.
Die Anfrage, in einer Nachricht
„Tolles Bild — dürfen wir es mit Nennung auf unserem Konto teilen?“ Das ist die ganze Nachricht, und die Antwort ist fast immer ja.
Heb die Antwort auf. Ein Screenshot des Ja ist die gesamte Dokumentation zu diesem Thema, und ihn aufzuheben kostet nichts.
Was am häufigsten verwechselt wird
- Eine Hashtag-Aktion ist keine pauschale Erlaubnis, wenn das nicht in auffindbaren Bedingungen steht
- Erlaubnis für einen Beitrag ist keine Erlaubnis für eine Anzeige
- Die Person im Bild ist eine andere Frage als die Person hinter der Kamera
- Ein entferntes Wasserzeichen ist das Einzige, was aus einer höflichen Bitte zuverlässig eine Beschwerde macht
Wenn die Gewohnheit zu fragen einmal da ist, schicken Leute von selbst Fotos. Konten, die ungefragt teilen, bekommen weniger, nicht mehr.
